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Die Kosten für hoheitliche Tätigkeiten im Bereich Liegenschaftskataster richten sich nach der Kostenordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (VermKostVO M-V). Dies betrifft unsere Leistungsbereiche der Grundstücksvermessung und der amtlichen Auskünfte und Auszüge. Eine kostenlose und unverbindliche Kostenschätzung können Sie ergänzend oder im Vorfeld zum Vermessungsantrag bei uns anfordern.
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