Ob Einfamilienhaus, mehrstöckiges Büro- und Geschäftshaus, Baugebiet, Fabrikations- oder Windenergieanlage ein aktueller Lage- und Höhenplan vom Baugrundstück und der Umgebung sind zur Planung von Bauvorhaben in der Regel unerlässlich.
Durch die Erstellung vom amtlichen Lageplan und die Durchführung der erforderlichen Absteckung unterstützen wir Sie bei der Genehmigung und Errichtung Ihres Vorhabens und greifen dabei auf langjährige Erfahrungen und ein aktuelles Knowhow für Baurechtsberatung zurück.
Die Berechnung eines Digitalen Geländemodells, die Erdmassenermittlung und der Bereich der Ingenieurvermessung (Baulagenetz, Höhenbezugspunkte, Bauwerksüberwachung, Deformationsmessung, Setzungsmessung) ergänzt unser Angebot, so dass wir Ihre Anforderungen in allen Bereichen der Bauvermessung erfüllen.
Nicht zuletzt betrifft dies auch die amtliche Gebäudeeinmessung nach Baufertigstellung, die wir als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure für Sie durchführen.
Eine Übersicht über Vermessungsleistungen, die im Zuge der Planung und Errichtung Ihres Bauvorhabens in der Regel erforderlich sind, haben wir unter dem Thema Vermessung "Rund um den Bau" zusammengestellt. Neben einer Checkliste stellen wir hier auch unser Leistungspaket für Ihr Bauvorhaben vor und informieren Sie über anfallende Vermessungskosten.
Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) begleiten wir Ihr Vorhaben von den ersten Planentwürfen bis zur Fertigstellung und beraten Sie insbesondere in Fragen der örtlichen Grenzsituation.
Gern erstellen wir Ihnen für Ihr Vorhaben ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Jetzt anfordern.
Bei der Planung und Errichtung von Bauvorhaben sind verschiedene Rechtsvorschriften zu beachten. Um den Ansprüchen der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und der Bauvorlagenverordnung gerecht zu werden, liefern wir Ihnen die entsprechenden Datengrundlagen, beraten Sie bezüglich Grenzabständen und erstellen Ihnen den Lageplan zum Bauantrag entsprechend § 7 BauVorlVO M-V.
Für die Planung Ihres Bauvorhabens erstellen wir Ihnen Lage- und Höhenpläne bspw. mit folgenden Inhalten:
Individuell auf Ihre Anforderungen abgestimmt, kann ein Lage- und Höhenplan als Grundlage für Ihre Entwurfsplanung, als Vorplanung für Ihre Bauvorlage, als Plangrundlage für einen Bebauungsplan oder zur abschließenden Bestandsdokumentation dienen.
Mit Ergänzung eines Lage- und Höhenplans um Ihr geplantes Vorhaben inkl. Abstandsflächen, Stellplätzen und Außenanlagen sowie ggf. Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ) liefern wir Ihnen für Ihren Bauantrag den amtlichen Lageplan (Lageplan als Bauvorlage) gemäß § 7 Abs. 3 ff BauVorlVO M-V.
Häufig sind Abweichungen von Anforderungen des öffentlichen Baurechts zur Realisierung eines Vorhabens (sog. Baulasten) erforderlich. In Vorbereitung auf die Eintragung von Baulasten erstellen wir Ihnen
Unsere Leistungen auf einen Blick.
Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde können Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu ihrem Grundstück übernehmen, z. B. Abstandsflächen-, Zufahrts- und Leitungsbaulasten. Baulasten werden mit Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber Rechtsnachfolgern (z. B. bei Weiterverkauf). Hier erfahren Sie mehr.
Häufig sind für digitale Fachplanungen einfache Lage- und Höhenpläne mit punktuellen Höheninformationen und Reliefkanten nicht ausreichend. Digitale Geländemodelle (DGM) beschreiben die Geländeoberfläche maßstabsunabhängig ohne Vegetation und Gebäude/Bauwerke. Sie können in unterschiedlicher Auflösung unter Einbeziehung von Geländebruchkanten erzeugt werden und auch Schummerungen und Höhenlinien darstellen.
Einsatzmöglichkeiten sind z. B. Bebauungspläne, Trassenplanungen, Volumenberechnungen, Reliefanalysen sowie Emissions- und Immissionsberechnungen.
Im Rahmen einer Absteckung ("Einmessung") wird Ihr geplantes Bauvorhaben (z. B. Wohnhaus) in die Örtlichkeit auf dem Baugrundstück übertragen.
Um Ihnen als Bauherr oder Baufirma die Platzierung auf dem Grundstück anzuzeigen, werden im Zuge einer Grobabsteckung erforderliche Hauptpunkte mit z. B. Holzpflöcken gekennzeichnet. Die Grobabsteckung dient der Vorbereitung von Erdarbeiten bzw. dem Ausheben einer Baugrube.
Hierbei ist es erforderlich, dem Bauunternehmen zusätzlich Höhenbezugspunkte zu übergeben, so dass Ihr Vorhaben auch in der Höhenlage entsprechend der Genehmigungsplanung ausgeführt werden kann.
Nach Abschluss der vorbereitenden Erdarbeiten erfolgt die auf wenige Millimeter-genaue Feinabsteckung des Bauvorhabens. Die Absteckung erfolgt dabei z. B. mit Nagel auf Holzpflock oder mit Nagel auf Schnurgerüst. Schnurgerüste werden dabei i. d. R. auf Grundlage einer Grobabsteckung durch die Baufirma oder uns errichtet und bei Bedarf in der Höhe nivelliert bzw. ausgerichtet.
Bei größeren Bauprojekten können ebenfalls je nach Baufortschritt einzelne Achsen feinabgesteckt werden.
Die Absteckung wird in einem sog. Absteckungsplan dokumentiert, geprüft und Ihrer Baufirma sowie Ihnen als Bauherrn übergeben.
Unsere Leistungen auf einen Blick:
Die Erstabsteckung umfasst das Abstecken der Hauptachsen der baulichen Anlagen, der Grenzen des Geländes und das Schaffen notwendiger Höhenfestpunkte (mindestens zwei). Die Erstabsteckung liegt gemäß § 3 Abs. 2 VOB-B in der Verpflichtung der Bauherrin bzw. des Bauherrn. Für das Bauunternehmen ist die zur Verfügung gestellte Erstabsteckung maßgebend.
Hohe bis sehr hohe Genauigkeitsanforderungen bei schwierigen äußeren oder objektspezifischen Bedingungen kennzeichnen unser Tätigkeitsfeld der Ingenieurvermessung. Diesen Anforderungen begegnen wir mit langjähriger Erfahrung, hochqualifiziertem Personal und modernster Technik. Wir gewährleisten zudem eine reibungslose Zusammenarbeit mit anderen Gewerken und Ingenieurdisziplinen.
Benötigt wird die Ingenieurvermessung in der Regel bei größeren Bauvorhaben im Hoch- und Tiefbau sowie dem Wasserbau. Im Sinne der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI – in der Fassung von 2021 umfasst die Ingenieurvermessung auch sämtliche planungsbegleitende Vermessungen und Bauvermessungen.
Unsere Leistungen auf einen Blick:
Im Zuge einer Massenermittlung bei Baumaßnahmen wird das Volumen des Auf- oder Abtrags von Erdmassen berechnet und dokumentiert. Dazu wird das Urgelände vermessen, ein digitales 3D Geländemodell abgeleitet und mit dem geplanten Gelände oder einem späteren Aufmaß verglichen.
Dies kann im Vorfeld der Planung oder der Kostenkalkulation dienen oder im Nachhinein zur Prüfung und Abrechnung der Erdarbeiten ausgewertet werden.
Die amtliche Gebäudeeinmessung für den Nachweis im Liegenschaftskataster erfolgt nach Baufertigstellung. Es besteht eine Einmessungspflicht für alle Gebäude, die seit dem 12. August 1992 errichtet oder in ihrem Grundriss verändert worden sind.
Das Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswerden verpflichtet Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümer sowie Erbbauberechtigte in § 28 Abs. 2 GeoVermG M-V die erforderliche Vermessung zu veranlassen.
Die wichtigsten Informationen zur amtlichen Gebäudeeinmessung einschließlich Gebäudeeinmessungspflicht und Kosten einer Gebäudeeinmessung haben wir hier zusammengestellt.